Na denn Prost-Mahlzeit:
Wer bekifft und alkoholisiert aufs Autofahren verzichtet, ist führerscheintechnisch noch längst nicht aus dem Schneider. Auch als Beifahrer kann ihm die Faherlaubnis entzogen werden. So hat es der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden.
[…]
Das Argument des Mannes, er habe seine Fahruntüchtigkeit erkannt und bewusst aufs Autofahren verzichtet, lässt der VGH Mannheim nicht gelten: Die Fähigkeit, zwischen Rauschmittelkonsum und Autofahren zu unterscheiden, spiele keine Rolle.
[…]
Die Rechtsaufassung der Mannheimer Richter führt aber in der Konsequenz dazu, dass praktisch jeder, der mit Cannabis und Alkohol im Blut auffällt, seinen Führerschein riskiert. Selbst dann, wenn das nächste Auto weit entfernt ist und er nicht mal im Traum daran dachte, während der Wirkzeit der Rauschmittel einen Pkw zu steuern.